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Rechtliche Hinweise: Was ich für Sie tun darf – und was nicht

Als selbständiger Buchhalter erbringe ich ausschließlich Leistungen nach § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Das Gesetz zieht eine klare Linie zwischen laufender Buchhaltung* und steuerlicher Beratung – und genau diese Linie finden Sie hier schwarz auf weiß. Damit Sie von Anfang an wissen, was Sie bei mir bekommen und wofür Ihr Steuerberater zuständig bleibt.

Die Tätigkeitsabgrenzung im Überblick

Das erbringe ich (§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG)

  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle

    Ihre laufende Finanzbuchhaltung*: Ich kontiere und buche Ihre laufenden Geschäftsvorfälle – vollständig, pünktlich und GoBD-konform.

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung

    Ihre Mitarbeiter erhalten jeden Monat zuverlässig ihre Abrechnung – mit allen laufenden Meldungen, die dazugehören.

  • Belegerfassung und -organisation

    Ich erfasse, ordne und archiviere Ihre Belege digital – so ist jede Unterlage auffindbar, wenn sie gebraucht wird.

  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)

    Auswertungen in Form von Kennzahlen: Sie sehen jeden Monat, wo Ihr Betrieb steht – aufbereitet, ohne Zahlenfriedhof.

Das übernimmt Ihr Steuerberater

  • Jahresabschluss und Bilanz

    Die Erstellung von Jahresabschluss und Bilanz übernimmt Ihre Steuerberatungskanzlei – auf Basis der Daten, die sie von mir vollständig und fristgerecht erhält.

  • Steuererklärungen und steuerliche Beratung

    Alle Steuererklärungen sowie jede Form der steuerlichen Beratung und Gestaltung gehören in die Hände Ihres Steuerberaters.

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellt Ihr Steuerberater – meine laufende Buchführung liefert ihm dafür die fertige Grundlage.

  • Einrichtung von Buchführung und Kontenplan

    Die erstmalige Einrichtung Ihrer Buchführung und Ihres Kontenplans ist Steuerberatern vorbehalten – danach übernehme ich die laufende Arbeit darin.

  • Rechtsberatung

    Rechtliche Beratung – etwa zu Verträgen oder Arbeitsrecht – erbringe ich nicht; dafür sind Rechtsanwälte zuständig.

Kurz gesagt: Ich erbringe keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung – auch nicht „nebenbei“ oder auf Zuruf. Fragen, die in diese Bereiche fallen, leite ich an Ihren Steuerberater weiter.

Warum gibt es diese Abgrenzung?

Das Steuerberatungsgesetz behält die Hilfeleistung in Steuersachen grundsätzlich den steuerberatenden Berufen vor – zum Schutz der Mandanten. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG nimmt davon genau die mechanischen, laufenden Arbeiten aus: das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung dürfen auch qualifizierte selbständige Buchhalter übernehmen.

Für Sie ist das eine gute Nachricht: Die zeitintensive laufende Arbeit erledigt ein Spezialist zum planbaren Festpreis – und die beratungsintensiven Aufgaben bleiben dort, wo sie hingehören, bei Ihrem Steuerberater. Sie zahlen für jede Aufgabe den passenden Profi, nicht den teuersten.

Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater

Diese Arbeitsteilung ist kein Kompromiss, sondern ein eingespieltes Modell: Ich übernehme die laufende Buchhaltung* und liefere Ihrem Steuerberater alle Daten vollständig und fristgerecht zu – in den Formaten, mit denen seine Kanzlei arbeitet (z. B. DATEV). Er baut darauf Jahresabschluss und Steuererklärungen auf, ohne Belege nachfordern oder Buchungen nacharbeiten zu müssen.

Das spart auf beiden Seiten Zeit – und häufig auch Steuerberatungskosten, weil Ihre Kanzlei auf sauber gebuchten Zahlen aufsetzt. Sie haben zwei Profis, die Hand in Hand arbeiten, und müssen zwischen ihnen nichts koordinieren: Die Abstimmung übernehme ich.

Wie die Zusammenarbeit konkret abläuft, lesen Sie unter So funktioniert’s; alle Leistungsbausteine finden Sie unter Leistungen.

Was bedeutet das Sternchen (*)?

Wo auf dieser Website von „Buchhaltung*“ oder „Finanzbuchhaltung*“ die Rede ist, ist immer der gesetzlich erlaubte Umfang gemeint: Es werden ausschließlich Leistungen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG erbracht – das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Diesen Hinweis finden Sie außerdem im Fußbereich jeder Seite.

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