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Buchhaltung selbst machen oder auslagern? Woran die Entscheidung wirklich hängt

Von Johann Degraf, Finanzwirt7 Min. Lesezeit

Fast jeder Text zu dieser Frage endet in derselben Liste: selbst machen ist billiger, auslagern spart Zeit. Das stimmt und hilft nicht weiter. In der Praxis kippt das Selbermachen selten am Preis, sondern daran, dass der Monat vorbei ist, bevor die Belege sortiert sind.

Warum die Frage fast nie am Preis entschieden wird

Wer selbst bucht, zahlt kein Honorar. Das ist der ganze Vorteil, und er ist real. Nur steht dem etwas gegenüber, das in keiner Rechnung auftaucht: Buchhaltung ist eine Aufgabe mit festem Termin und ohne Kunden, der nachfragt. Ein Angebot, das liegen bleibt, meldet sich am nächsten Tag von selbst. Ein Belegstapel meldet sich nicht. Er wächst.

Genau deshalb geht die Rechnung „selbst machen ist günstiger“ in der Praxis oft anders aus als auf dem Papier. Nicht, weil die eigene Stunde teuer wäre, sondern weil die Arbeit in den Abend rutscht, dann in das Wochenende, dann in den nächsten Monat. Was dabei entsteht, ist keine Ersparnis, sondern ein Rückstand. Und Rückstände in der Buchführung sind teurer als jedes Honorar, weil sie auf Fristen treffen, die nicht verhandelbar sind.

Die nützlichere Frage ist deshalb nicht „was kostet es“, sondern „läuft es bei mir zuverlässig, auch im schlechten Monat“. Wenn die Antwort ja ist, gibt es keinen Grund, etwas zu ändern. Wenn sie nein ist, hilft auch eine günstigere Software nicht.

Die vier Größen, an denen die Entscheidung hängt

Ob Selbermachen tragfähig ist, entscheidet sich an vier Punkten. Sie lassen sich in wenigen Minuten für den eigenen Betrieb durchgehen, und sie sind aussagekräftiger als jede allgemeine Empfehlung nach Umsatzhöhe.

Wichtig ist die Reihenfolge: Belegmenge und Art der Geschäftsvorfälle bestimmen, wie viel Arbeit anfällt. Fristendisziplin und der Wert Ihrer Zeit im Betrieb bestimmen, ob diese Arbeit bei Ihnen tatsächlich stattfindet. Die ersten beiden Punkte kann man ausrechnen, die letzten beiden muss man sich ehrlich beantworten, und dort fallen die meisten Fehlentscheidungen.

GrößeSelbermachen bleibt tragfähigEs wird eng
Belegmenge im MonatÜberschaubar und gleichmäßig verteilt, ein Durchgang pro Woche genügtSchwankend, mit Spitzen nach Saison oder Projektabschluss
Art der GeschäftsvorfälleWenige, wiederkehrende Muster: Rechnung raus, Rechnung rein, BankumsatzBargeld, mehrere Zahlungsdienstleister, Auslandsumsätze, Abschläge über Monate
FristendisziplinTermine sitzen, auch wenn das Tagesgeschäft drücktDer Monatsabschluss verschiebt sich regelmäßig um Wochen
Ihre Zeit im BetriebDie Stunden am Rechner fehlen niemandemJede Stunde Buchhaltung ist eine Stunde weniger beim Kunden
Drei von vier Zeilen links: Selbermachen ist eine vernünftige Entscheidung. Zwei oder mehr rechts: die Frage ist nicht ob, sondern wann.

Wann Selbermachen die richtige Entscheidung ist

Es gibt diese Fälle, und sie sind häufiger als es in Texten von Dienstleistern klingt. Wer nebenberuflich selbständig ist, zwei Dutzend Belege im Monat hat, ausschließlich per Überweisung abrechnet und die Buchhaltung sonntags in einer halben Stunde erledigt, braucht dafür niemanden. Dasselbe gilt für Betriebe mit sehr gleichmäßigem Geschäft: immer dieselben Lieferanten, immer dieselben Rechnungstypen, keine Kasse. Solche Buchführungen laufen mit einer Software und einer festen Routine sauber.

Ein zweiter guter Grund, es selbst zu machen: Sie wollen die Zahlen im Griff haben und lernen dabei etwas über den eigenen Betrieb. Wer selbst kontiert, weiß im November, wo das Geld hingegangen ist, und muss nicht auf eine Auswertung warten. Das ist ein echter Vorteil, und er verschwindet, wenn man abgibt, ohne die Zahlen danach zu lesen.

Was in beiden Fällen dazugehört: ein fester Termin im Kalender und ein einziger Weg, auf dem Belege ankommen. Ohne diese zwei Dinge funktioniert auch eine kleine Buchhaltung nicht dauerhaft. Wie sich Belege GoBD-konform digital erfassen lassen, statt sie zu sammeln, steht im Beitrag Belege digital erfassen; ob Ihr Betrieb die Anforderungen schon erfüllt, zeigt die GoBD-Checkliste.

Fünf Anzeichen, dass das Selbermachen gekippt ist

Der Übergang ist selten ein Ereignis, sondern eine Entwicklung. Diese fünf Punkte sind die verlässlichsten Anzeichen, und keiner davon hat mit der Umsatzhöhe zu tun:

**Erstens:** Sie wissen nicht mehr aus dem Kopf, ob der Vormonat fertig gebucht ist. **Zweitens:** Belege liegen an mehr als einer Stelle: ein Teil digital, ein Teil im Ordner, ein Teil noch im Portemonnaie. **Drittens:** Sie zahlen Lieferanten ohne Skonto, weil die Rechnung erst beim Sortieren aufgetaucht ist. **Viertens:** Sie können auf die Frage, wie der letzte Monat gelaufen ist, keine Zahl nennen. **Fünftens:** Die Buchhaltung findet regelmäßig nach 20 Uhr statt.

Punkt vier ist der wichtigste und wird am häufigsten übersehen. Buchführung ist nicht nur eine Pflicht, sie ist die einzige vollständige Datenquelle über den eigenen Betrieb. Solange sie hinterherhängt, steuern Sie nach Gefühl. Was eine betriebswirtschaftliche Auswertung daraus macht und welche Kennzahlen sie zeigt, ist einen eigenen Beitrag wert. Sie setzt aber voraus, dass die Buchungen aktuell sind.

Was „auslagern“ konkret bedeutet und was beim Steuerberater bleibt

Hier entsteht der häufigste Irrtum: Viele Selbständige denken, „Buchhaltung abgeben“ heiße, dass jemand alles Steuerliche übernimmt. Das ist nicht so, und der Unterschied ist gesetzlich geregelt. Die laufende Arbeit und der Jahresabschluss sind zwei verschiedene Zuständigkeiten, und ein sauberer Ablauf setzt voraus, dass man weiß, welche wo liegt.

Ein Buchhalter übernimmt die laufende Arbeit: Belege kontieren, laufende Geschäftsvorfälle buchen, offene Posten im Blick behalten, die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich der Lohnsteuer-Anmeldungen, und die Aufbereitung der Zahlen als betriebswirtschaftliche Auswertung. Alles, was Steuerberatung ist (Jahresabschluss, Steuererklärungen, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die vorbereitenden Abschlussbuchungen), bleibt beim Steuerberater. Das ist keine Lücke im Ablauf, sondern die Arbeitsteilung, für die das Ganze gedacht ist: Der Buchhalter liefert die gebuchten, geprüften Daten fristgerecht zu, der Steuerberater arbeitet damit weiter.

Für die Entscheidung heißt das praktisch: Wenn Sie heute alles selbst machen und abgeben wollen, geben Sie den größeren, monatlich wiederkehrenden Teil ab, nicht den steuerlichen. Der Steuerberater bleibt, mit oder ohne Buchhalter. Was sich ändert, ist die Qualität dessen, was bei ihm ankommt, und damit meistens auch der Aufwand auf seiner Seite.

Beim Buchhalter

Laufender Monat
Belege kontieren, laufende Geschäftsvorfälle buchen, offene Posten verfolgen
Lohn
Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung, Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen
Umsatzsteuer
Die zugrunde liegenden Buchungen, fristgerecht bereitgestellt
Zahlen für die Steuerung
Betriebswirtschaftliche Auswertung in Form von Kennzahlen
Jahresende
-

Beim Steuerberater

Laufender Monat
-
Lohn
Die jahresbezogenen Lohnsteuer-Aufgaben
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung selbst
Zahlen für die Steuerung
Steuerliche Beurteilung und Beratung
Jahresende
Jahresabschluss, Steuererklärungen

Der Übergabeaufwand, den kaum jemand einplant

Abgeben ist kein Schalter, sondern ein Übergang, und er kostet einmalig Zeit: Ihre. Wer das nicht einplant, erlebt den ersten Monat als Rückschritt und zieht daraus den falschen Schluss. Gebraucht werden im Wesentlichen drei Dinge: Zugang zu den Bankumsätzen, die Belege des laufenden Jahres in dem Zustand, in dem sie eben sind, und ein Gespräch darüber, wie Ihr Geschäft funktioniert. Dieses Gespräch ist der Teil, den man nicht abkürzen kann.

Was die Übergabe aufwendig macht, ist immer dasselbe: unklare Zuordnung. Zahlungen ohne erkennbaren Beleg, private und betriebliche Ausgaben auf einem Konto, Barzahlungen ohne Aufzeichnung. Was sie leicht macht, ist ein getrenntes Geschäftskonto und ein einziger Ort für Belege. Beides können Sie vorher herstellen, unabhängig davon, wie die Entscheidung ausgeht. Es macht auch das Selbermachen leichter.

Ein Punkt, der oft für Unruhe sorgt: Ein laufendes Jahr muss nicht abgeschlossen sein, um zu wechseln. Der Wechsel mitten im Jahr ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Wie lange welche Unterlagen aufbewahrt werden müssen, ist eine eigene Frage: die Aufbewahrungsfristen für Belege gelten unabhängig davon, wer bucht.

Die Mischform, die in der Praxis am häufigsten funktioniert

Die Entscheidung wird meist als Entweder-oder gestellt, und das ist ein Grund, warum sie so lange liegen bleibt. In der Praxis läuft die Aufteilung, die am zuverlässigsten funktioniert, quer dazu: Sie erfassen die Belege selbst, dort wo sie entstehen, und das Buchen liegt außerhalb.

Das hat einen einfachen Grund. Belege erfassen kann nur, wer dabei war: wer weiß, dass die Rechnung vom Großhändler zu Auftrag X gehört und die Tankquittung zur Fahrt zu Kunde Y. Das ist Ihre Information, sie lässt sich nicht delegieren, und sie kostet wenige Sekunden pro Beleg, wenn sie sofort passiert. Buchen dagegen ist wiederkehrende Arbeit nach festen Regeln, mit einem Termin, den jemand halten muss. Genau dieser Teil ist es, der bei Selbständigen liegen bleibt.

Wer so aufteilt, behält den Überblick über die Zahlen und gibt die Terminverantwortung ab, und meistens ist das die Kombination, die gesucht war, als die Frage aufkam. Wie die laufende Arbeit dabei konkret aussieht, steht auf der Seite zur laufenden Finanzbuchhaltung.

Kosten vergleichbar machen: Festpreis oder Abrechnung nach Aufwand

Wenn die Entscheidung Richtung Abgeben geht, kommt die Preisfrage, und sie ist schwerer zu beantworten als nötig, weil zwei verschiedene Modelle miteinander verglichen werden. Bei der Abrechnung nach Aufwand kennen Sie den Betrag erst hinterher, und er schwankt mit der Belegmenge. Bei einem monatlichen Festpreis steht er vorher fest, unabhängig davon, ob der Monat ruhig oder voll war.

Für den Vergleich mit dem Selbermachen ist dieser Unterschied entscheidend: Gegen die eigene Zeit lässt sich nur ein Betrag rechnen, den man vorher kennt. Ein Festpreis ist deshalb nicht automatisch günstiger, aber er ist die Variante, die sich vorab gegen den eigenen Aufwand halten lässt. Was für Ihren Betrieb zusammenkommt, können Sie im Preisrechner für die laufende Buchhaltung durchrechnen, ohne ein Gespräch zu führen.

Und die Antwort, die in solchen Texten selten steht: Wenn die vier Größen weiter oben bei Ihnen alle links stehen, ist Selbermachen die günstigere und die richtige Entscheidung. Dieser Beitrag soll sie treffbar machen, nicht in eine Richtung schieben.

Häufige Fragen

Kann ich als Selbständiger die Buchhaltung selbst machen?
Ja, es gibt keine Pflicht, die Buchführung abzugeben. Tragfähig ist es, wenn die Belegmenge überschaubar und gleichmäßig ist, die Geschäftsvorfälle wenigen wiederkehrenden Mustern folgen und der Monatsabschluss zuverlässig stattfindet, auch wenn das Tagesgeschäft drückt. Kippt einer dieser Punkte dauerhaft, ist es keine Frage des Könnens, sondern des Termins.
Woran merke ich, dass ich die Buchhaltung abgeben sollte?
Die verlässlichsten Anzeichen: Sie wissen nicht aus dem Kopf, ob der Vormonat fertig gebucht ist; Belege liegen an mehr als einer Stelle; Skonti verfallen, weil Rechnungen erst beim Sortieren auftauchen; Sie können nicht sagen, wie der letzte Monat gelaufen ist; die Buchhaltung findet regelmäßig abends statt. Der vierte Punkt ist der wichtigste, weil ohne aktuelle Buchungen keine belastbare Auswertung möglich ist.
Was übernimmt ein Buchhalter und was der Steuerberater?
Der Buchhalter übernimmt die laufende Arbeit: Belege kontieren, laufende Geschäftsvorfälle buchen, offene Posten verfolgen, die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich der Lohnsteuer-Anmeldungen sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen in Form von Kennzahlen. Beim Steuerberater bleiben Jahresabschluss, Steuererklärungen, die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die vorbereitenden Abschlussbuchungen. Beides greift ineinander: Die gebuchten Daten gehen fristgerecht an den Steuerberater.
Was kostet es, die Buchhaltung auszulagern?
Das hängt vom Modell ab. Bei Abrechnung nach Aufwand steht der Betrag erst hinterher fest und schwankt mit der Belegmenge; bei einem monatlichen Festpreis ist er vorab vereinbart und bleibt gleich, ob der Monat ruhig oder voll war. Für den Vergleich mit dem Selbermachen ist nur ein vorher bekannter Betrag brauchbar. Was für Ihren Betrieb zusammenkommt, zeigt der Preisrechner unter /preise.
Muss ich das laufende Jahr abschließen, bevor ich wechsle?
Nein, der Wechsel mitten im Jahr ist der Normalfall. Gebraucht werden Zugang zu den Bankumsätzen, die Belege des laufenden Jahres in ihrem tatsächlichen Zustand und ein Gespräch darüber, wie Ihr Geschäft funktioniert. Was die Übergabe aufwendig macht, ist unklare Zuordnung: vor allem private und betriebliche Ausgaben auf einem Konto.
Ist es erlaubt, den Jahresabschluss selbst zu erstellen?
Das ist eine steuerliche Frage und gehört zu Ihrem Steuerberater, ebenso wie die Frage, welche Buchführungspflichten für Ihre Rechtsform gelten. NumPro erstellt keine Jahresabschlüsse und übernimmt keine Steuerberatung: die laufende Buchführung ja, den Abschluss nicht.

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