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Buchhaltung im Handwerksbetrieb: Was sie besonders macht und wie sie neben dem Tagesgeschäft in Ordnung bleibt

Von Johann Degraf, FinanzwirtAktualisiert am 8 Min. Lesezeit

Die Buchführung im Handwerk entsteht überall, nur nicht am Schreibtisch: Materialrechnungen im Postfach, Tankquittungen im Fahrzeug, Lieferscheine auf der Baustelle, dazu Abschläge über Monate. Wer das mit Ordnerablage und Feierabend-Sortieren löst, verliert Belege, Überblick und freie Abende.

Warum die Buchführung im Handwerk anders tickt als im Büro

In einem reinen Bürobetrieb sammeln sich Belege dort, wo auch gearbeitet wird: am Rechner, im E-Mail-Postfach. Im Handwerk ist es umgekehrt: Gearbeitet wird auf der Baustelle und beim Kunden, die Belege entstehen unterwegs. Dazu kommt die zweite Besonderheit: Aufträge laufen über Wochen oder Monate, abgerechnet wird in Etappen. Ein Auftrag ist damit nicht ein Beleg, sondern eine Kette aus Angebot, Materialeinkäufen, Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung.

Beides zusammen macht die Buchführung für Handwerker aufwendiger als die reine Beleganzahl vermuten lässt: Es geht nicht nur darum, Belege zu verbuchen, sondern sie erst einmal vollständig einzusammeln und dem richtigen Auftrag zuzuordnen. Genau an diesen zwei Stellen entscheidet sich, ob die Buchhaltung Ordnung schafft oder Arbeit macht.

Belege von der Baustelle: fotografieren statt sammeln

Der wirksamste einzelne Handgriff für die Buchhaltung im Handwerksbetrieb ist, Belege dort zu erfassen, wo sie entstehen: Quittung an der Kasse des Großhändlers bekommen, mit dem Handy fotografieren, fertig. Der Papierbeleg kann danach verloren gehen: die digitale Kopie ist bereits in der Buchhaltung. Wie das GoBD-konform funktioniert und was dabei zu beachten ist, erklärt der Beitrag Belege digital erfassen; ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen schon erfüllt, zeigt die GoBD-Checkliste in zwei Minuten.

Wichtig ist ein einziger, fester Kanal: alle Belege per Foto oder Weiterleitung an dieselbe Stelle, egal ob Materialrechnung, Tankbeleg oder Eingangsrechnung vom Subunternehmer. Sobald es zwei Wege gibt („die großen Rechnungen digital, die Zettel in die Kiste“) entsteht am Monatsende wieder die Sucherei, die man eigentlich abschaffen wollte.

BelegWo er typisch entstehtWorauf es ankommt
Materialrechnung / LieferantenrechnungGroßhandel, Online-Bestellung, PostfachDem Auftrag zuordnen, Zahlungsziel und Skonto-Frist im Blick behalten
Barbeleg aus dem BaumarktSpontankauf zwischen zwei TerminenSofort fotografieren: Thermopapier verblasst, Zettel verschwinden
TankbelegFahrzeug, unterwegsGleicher Kanal wie alle anderen Belege, nicht das Handschuhfach
LieferscheinBaustelle, AnlieferungZur zugehörigen Rechnung legen: Grundlage bei Mengen-Streitfragen
Eigene Abschlags- und SchlussrechnungenBüro, RechnungsprogrammFortlaufende, eindeutige Rechnungsnummern, klarer Bezug zum Auftrag

Abschlagsrechnung, Schlussrechnung, Sicherheitseinbehalt: den Überblick über das Geld behalten

Projektaufträge werden im Handwerk üblicherweise in Etappen bezahlt: Abschläge während der Ausführung, die Schlussrechnung am Ende, oft mit vereinbartem Sicherheitseinbehalt, den der Kunde erst nach der Gewährleistungsfrist auszahlt. Für die Buchführung heißt das: Jede Zahlung muss dem richtigen Auftrag und der richtigen Rechnung zugeordnet werden, sonst weiß nach drei Monaten niemand mehr, ob der zweite Abschlag von Familie Weber nun bezahlt ist oder nicht.

Das Werkzeug dafür ist die Offene-Posten-Liste: eine laufend gepflegte Übersicht, welche Rechnung gestellt, welche bezahlt und welche überfällig ist. Sie entsteht als Nebenprodukt einer sauberen laufenden Buchführung, und sie ist im Handwerk bares Geld wert, weil Außenstände hier schnell fünfstellig werden. Wer seine offenen Posten monatlich sieht, mahnt rechtzeitig statt zufällig.

Halbfertige Arbeiten: warum Ihre Auswertung sonst Achterbahn fährt

Eine Besonderheit schlägt im Handwerk direkt auf die monatliche Auswertung durch: unfertige Aufträge. Wenn Ihr Team im März drei Wochen auf einer Baustelle arbeitet, das Material schon gekauft ist, die Rechnung aber erst im Mai gestellt wird, sieht der März auf dem Papier nach Verlust aus und der Mai nach Rekordmonat, obwohl beide Monate völlig normal liefen.

Sofern Ihr Betrieb bilanziert, gleichen die sogenannten Bestandsveränderungen das in der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) aus: Sie berücksichtigen den Wert der angefangenen, noch nicht abgerechneten Arbeiten. Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gibt es sie nicht, dort schlagen Materialeinkauf und Rechnungsstellung unverändert in dem Monat zu Buche, in dem sie anfallen.

Wie Sie Ihre BWA Zeile für Zeile lesen und wo die Bestandsveränderungen dort stehen, zeigt der Beitrag BWA lesen und verstehen. Für den Alltag reicht die Faustregel: Beurteilen Sie Monate mit langen Projektaufträgen nie nur nach dem Umsatz, sonst treffen Sie Entscheidungen auf Basis einer Momentaufnahme, die nur den Rechnungsstand abbildet.

Lohnabrechnung im Handwerk: wechselnde Stunden, klare Pflichten

Auch beim Lohn ist im Handwerk selten ein Monat wie der andere: Überstunden in der Saison, Auslösen und Fahrtzeiten, Aushilfen, Azubis, dazu je nach Gewerk Besonderheiten wie die Sozialkassen des Baugewerbes. Was davon für Ihren Betrieb gilt und wie es steuerlich behandelt wird, klären Sie mit Ihrem Steuerberater beziehungsweise der zuständigen Kasse. Für die Abrechnung selbst gilt dasselbe Prinzip wie bei den Belegen: Entscheidend ist, dass Stunden und Änderungen vollständig und pünktlich dort ankommen, wo abgerechnet wird.

Zwei Pflichten sollten Betriebe im Baugewerbe kennen: Dort gilt die Sofortmeldepflicht (§ 28a Abs. 4 SGB IV): neue Mitarbeiter müssen spätestens bei Beschäftigungsbeginn an die Rentenversicherung gemeldet werden, also bevor die erste Schicht beginnt. Und das Mindestlohngesetz verlangt unter anderem im Baugewerbe und in der Gebäudereinigung, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen (§ 17 MiLoG), spätestens nach sieben Kalendertagen, aufbewahrt für mindestens zwei Jahre. Für Minijobber gilt die Aufzeichnungspflicht in jedem Gewerk. Beide Pflichten treffen die Gastronomie noch häufiger als das Handwerk. Wie eine Monatsroutine mit Minijobs, Zuschlägen und kurzfristigen Wechseln umgeht, zeigt Lohnabrechnung in der Gastronomie.

Bargeld im Betrieb: die Kasse ist der häufigste Prüfungsanlass

Wo bar kassiert wird, schaut die Betriebsprüfung zuerst hin. Im Handwerk trifft das vor allem Betriebe mit Kleinreparaturen, Notdiensten und Direktverkauf an Privatkunden. Der Grundsatz ist einfach: Jede Bareinnahme und jede Barausgabe muss einzeln, vollständig und zeitnah aufgezeichnet werden, und der rechnerische Kassenbestand muss jederzeit mit dem übereinstimmen, was tatsächlich in der Kasse liegt. Eine Kasse, die rechnerisch ins Minus läuft, ist ein Fehler, den jede Prüfsoftware findet.

Praktisch heißt das dreierlei. Erstens: betriebliche und private Kasse strikt trennen, auch beim Griff ins Portemonnaie für den Baumarkt. Zweitens: Privatentnahmen und Privateinlagen ebenso aufzeichnen wie Umsätze, sonst stimmt der Bestand nicht. Drittens: Barbelege gehören in denselben Kanal wie alle anderen, am besten sofort fotografiert, denn Thermopapier verblasst und ist nach zwei Jahren im Ordner oft leer.

Ob Ihr Betrieb eine elektronische Kasse mit technischer Sicherheitseinrichtung braucht oder eine offene Ladenkasse genügt, hängt davon ab, wie Sie kassieren. Diese Einordnung und die steuerlichen Folgen klären Sie mit Ihrem Steuerberater. Für die laufende Buchhaltung zählt, dass die Aufzeichnungen lückenlos sind und die Belege ankommen.

Werkzeug, Maschine, Material: was laufend gebucht wird und was in die Anlagenkartei gehört

Für die Buchführung sind drei Dinge zu unterscheiden, die im Handwerksalltag alle „Einkauf“ heißen. Material, das in den Auftrag eingeht, ist laufender Aufwand. Kleinwerkzeug, das im Jahr verbraucht wird, ebenfalls. Eine Maschine dagegen, die Sie über Jahre nutzen, ist eine Anschaffung, die in die Anlagenkartei gehört und über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben wird.

Wo genau die Grenze zwischen Sofortaufwand und Anlagevermögen verläuft, gibt das Steuerrecht vor, samt Wertgrenzen und Wahlrechten. Diese Einordnung trifft Ihr Steuerberater. Was die laufende Buchhaltung dafür braucht, ist dagegen banal und wird trotzdem am häufigsten vergessen: Die Anschaffungsrechnung muss als solche erkennbar sein, mit Anschaffungsdatum und vollständigem Betrag, und sie darf nicht in einer Sammelbuchung „Material“ verschwinden. Sonst fehlt am Jahresende der Zugang in der Anlagenkartei, und es fällt erst auf, wenn die Abschreibung fehlt.

Für den Alltag genügt eine Regel: Alles, was mehr kostet als ein Werkzeugkoffer und länger hält als ein Jahr, wird beim Erfassen kurz markiert. Die Zuordnung erledigt dann die Buchhaltung und die Entscheidung über die Abschreibung Ihr Steuerberater.

Fahrzeuge und Auswärtstätigkeit: die Belege, die am häufigsten fehlen

Ein Handwerksbetrieb ohne Fahrzeuge ist selten, und keine Belegart geht so zuverlässig verloren wie die aus dem Fahrzeug. Tankbelege, Parkscheine, Mautquittungen, die Rechnung der Werkstatt, dazu Übernachtungen und Verpflegungsbelege bei Montagen über mehrere Tage: viele kleine Beträge, die einzeln unwichtig aussehen und in Summe einen erheblichen Posten ergeben.

Die Buchhaltung braucht dafür nichts Kompliziertes, aber Vollständigkeit. Wird ein Fahrzeug auch privat genutzt, hängt daran eine steuerliche Entscheidung, etwa zwischen Fahrtenbuch und pauschaler Methode. Welche für Ihren Betrieb günstiger ist, entscheidet Ihr Steuerberater. Ihre Aufgabe ist die Grundlage: Wird ein Fahrtenbuch geführt, muss es laufend und lückenlos geführt werden, nicht rückwirkend am Jahresende.

Bei Montagen mit Übernachtung gilt dasselbe Prinzip wie bei den Stunden Ihrer Mitarbeiter: Was nicht zeitnah erfasst wird, ist nach vier Wochen nicht mehr zu rekonstruieren. Ein fester Ablauf, mit dem Monteure Belege und Abwesenheitstage nach jeder Montage abgeben, spart mehr Arbeit als jede Nachfrage im Folgemonat.

Bauabzugsteuer: die Freistellungsbescheinigung gehört zu den Unterlagen

Wer als Unternehmer eine Bauleistung in Auftrag gibt, muss vom Rechnungsbetrag grundsätzlich 15 Prozent einbehalten und an das Finanzamt abführen. Das regelt die Bauabzugsteuer nach § 48 EStG. Der Einbehalt entfällt, wenn die leistende Firma eine gültige Freistellungsbescheinigung ihres Finanzamts vorlegt. Für Handwerksbetriebe hat das zwei Seiten: Sie legen die eigene Bescheinigung Ihren Auftraggebern vor, und Sie verlangen sie von jedem Subunternehmer, den Sie beauftragen.

Für die Buchhaltung ist vor allem die zweite Seite wichtig. Die Bescheinigung des Subunternehmers muss vor der Zahlung vorliegen, gültig sein und zu den Unterlagen genommen werden. Fehlt sie und Sie zahlen trotzdem den vollen Betrag, haften Sie für den nicht einbehaltenen Betrag. Deshalb gehört die Kopie zur Eingangsrechnung und nicht in eine separate Ablage, die beim Zahlungslauf niemand öffnet.

Ob eine konkrete Leistung überhaupt eine Bauleistung im Sinne der Vorschrift ist, ob eine Ausnahme greift und wie ein Einbehalt anzumelden wäre, ist eine steuerliche Frage und gehört zu Ihrem Steuerberater. Die Buchhaltung sorgt dafür, dass die Bescheinigungen vorhanden, gültig und der richtigen Rechnung zugeordnet sind.

Was Ihr Steuerberater am Jahresende von Ihnen braucht

Der Jahresabschluss ist Sache Ihres Steuerberaters, die Vorarbeit dafür entsteht aber das ganze Jahr über in der laufenden Buchhaltung. Läuft sie sauber, ist die Übergabe eine Datei und kein Projekt. Gebraucht werden regelmäßig: der Stand der offenen Posten auf beiden Seiten, die Bestände aus der Inventur, die Zugänge und Abgänge beim Anlagevermögen, der Kassenbestand zum Stichtag, die Bankauszüge lückenlos und die Aufstellung der noch nicht abgerechneten Aufträge.

Der letzte Punkt ist der, an dem es im Handwerk am häufigsten hakt. Halbfertige Arbeiten kennt nur, wer die Baustellen kennt, und sie stehen in keinem Beleg. Wer sie zum Stichtag notiert, statt sie im Februar zu rekonstruieren, spart sich Rückfragen und bekommt eine Auswertung, die den Betrieb abbildet statt den Rechnungsstand. Wie lange die Unterlagen danach aufzubewahren sind, zeigt der Beitrag Aufbewahrungsfristen für Belege, und für den Einzelfall rechnet der Aufbewahrungsfristen-Rechner es aus.

Die Monatsroutine für den Handwerksbetrieb

Wie in jeder Branche gilt: Nicht die Software entscheidet, sondern die Routine. Für einen Handwerksbetrieb reichen vier feste Gewohnheiten: Belege sofort digital erfassen, ein Kanal für alles, ein fester Stichtag für Stunden und ein monatlicher Blick auf offene Posten und Auswertung.

So läuft die Buchhaltung nebenher

Belege
Am Entstehungsort fotografiert, ein fester Kanal für alles
Aufträge & Zahlungen
Offene-Posten-Liste wird monatlich angeschaut, gemahnt wird rechtzeitig
Stunden & Lohn
Fester Stichtag, Stunden digital, Änderungen sofort gemeldet
Auswertung
Monatliche BWA mit Bestandsveränderungen, Trends im Blick

So kostet sie jeden Monat Abende

Belege
Zettelkiste im Fahrzeug, Ordner im Büro, Rest im Postfach
Aufträge & Zahlungen
Wer was bezahlt hat, wird rekonstruiert, wenn das Konto knapp wird
Stunden & Lohn
Stundenzettel kommen tröpfchenweise, die Abrechnung wartet
Auswertung
Kontostand als einzige Kennzahl, und der täuscht bei Projektaufträgen

Buchhaltung auslagern: Feierabend statt Belegstapel

Die Belegroutine und die laufende Buchführung dazu lassen sich intern organisieren oder abgeben. In der laufenden Finanzbuchhaltung übernehme ich genau diese Routine: Sie fotografieren Belege von der Baustelle, ich erfasse, ordne und buche laufend, Ihre Abschlags- und Schlussrechnungen inklusive, mit Offene-Posten-Übersicht, auf Wunsch zusammen mit der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihr Team.

Was das speziell für Ihren Betrieb heißt, steht auf der Seite Buchhaltung für Handwerksbetriebe und was es kostet, zeigt der Preisrechner in zwei Minuten: ein monatlicher Festpreis, vereinbart bevor der erste Beleg gebucht ist.

Häufige Fragen

Was macht die Buchführung im Handwerk besonders aufwendig?
Zwei Dinge: Belege entstehen unterwegs (auf der Baustelle, im Fahrzeug, im Großhandel) und müssen erst vollständig eingesammelt werden. Und Aufträge laufen über Monate mit Abschlags- und Schlussrechnungen, sodass jede Zahlung dem richtigen Auftrag zugeordnet werden muss.
Wie erfasse ich Belege von der Baustelle richtig?
Am besten sofort am Entstehungsort per Handyfoto über einen einzigen festen Kanal. Digital erfasste Belege sind GoBD-konform, wenn die Aufbewahrungs- und Unveränderbarkeitsregeln eingehalten werden und eine Verfahrensdokumentation vorliegt. Viele Papierbelege dürfen danach vernichtet werden, einige müssen im Original bleiben. Was für Ihre Unterlagen gilt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Was sind Bestandsveränderungen in der BWA?
Der Wert angefangener, noch nicht abgerechneter Arbeiten. Sie gleichen in der betriebswirtschaftlichen Auswertung aus, dass bei Projektaufträgen Kosten und Rechnungsstellung in unterschiedliche Monate fallen. Ohne sie sähen Monate mit viel unfertiger Arbeit fälschlich nach Verlust aus. Das setzt voraus, dass Ihr Betrieb bilanziert; bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gibt es keine Bestandsveränderungen.
Muss ich als Handwerksbetrieb ein Kassenbuch führen?
Sobald Sie bar kassieren, müssen Bareinnahmen und Barausgaben einzeln, vollständig und zeitnah aufgezeichnet werden, und der rechnerische Bestand muss mit dem tatsächlichen übereinstimmen. Betriebliche und private Kasse gehören strikt getrennt, Privatentnahmen werden mit aufgezeichnet. Ob Sie dafür eine elektronische Kasse mit technischer Sicherheitseinrichtung brauchen oder eine offene Ladenkasse genügt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Was ist die Bauabzugsteuer und betrifft sie meinen Betrieb?
Wer als Unternehmer eine Bauleistung beauftragt, muss nach § 48 EStG grundsätzlich 15 Prozent des Rechnungsbetrags einbehalten und abführen, es sei denn, die leistende Firma legt eine gültige Freistellungsbescheinigung vor. Handwerksbetriebe sind meist auf beiden Seiten betroffen: Sie legen die eigene Bescheinigung vor und verlangen sie von Subunternehmern. Die Kopie gehört vor der Zahlung zur Eingangsrechnung. Ob eine konkrete Leistung darunter fällt, ist eine steuerliche Frage für Ihren Steuerberater.
Gehört neues Werkzeug in die laufenden Kosten oder ins Anlagevermögen?
Material und Verbrauchswerkzeug sind laufender Aufwand, langlebige Maschinen gehören ins Anlagevermögen und werden abgeschrieben. Wo genau die Grenze liegt, gibt das Steuerrecht vor und entscheidet Ihr Steuerberater. Für die Buchhaltung zählt, dass Anschaffungsrechnungen als solche erkennbar bleiben und nicht in einer Sammelbuchung „Material“ verschwinden, sonst fehlt der Zugang in der Anlagenkartei.
Wie lange muss ich Baustellenbelege aufbewahren?
Für Buchungsbelege gelten in der Regel zehn Jahre, für andere Unterlagen kürzere Fristen; maßgeblich sind § 147 AO und § 257 HGB. Digital erfasste Belege erfüllen die Pflicht, wenn die GoBD-Anforderungen eingehalten sind. Was für eine konkrete Unterlage gilt, rechnet der Aufbewahrungsfristen-Rechner aus.
Warum sieht ein Monat mit viel Arbeit in der Auswertung nach Verlust aus?
Weil Kosten und Rechnungsstellung bei Projektaufträgen in unterschiedliche Monate fallen. Material und Löhne belasten den Monat der Ausführung, die Rechnung kommt später. Bilanzierende Betriebe gleichen das über Bestandsveränderungen aus, bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gibt es diesen Ausgleich nicht. Beurteilen Sie solche Monate deshalb nie nur nach dem Umsatz.
Kann ich die Buchhaltung meines Handwerksbetriebs auslagern?
Ja. Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die Belegerfassung und die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung dürfen an einen Buchhalter nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 StBerG abgegeben werden. Jahresabschluss und Steuererklärungen bleiben Sache Ihres Steuerberaters. Er erhält alle Daten fristgerecht zugearbeitet.

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